VM-Consulting

Ingenieurbüro
Stephen Schneider
Prüfeninger Straße 50
93049 Regensburg

Tel 0941 307 4680
fax 0941 307 4688
mobil 0171 3649412

Dienstleistungszentrum Regensburg

AGB VM-Consulting Schneider 

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)
für die Durchführung von Schulungen und Trainings, Dienstleistung und Service

§1 Gegenstand und Umfang des Auftrags
(1) Gegenstand und Umfang des Auftrags ist die vereinbarte Schulung, Dienstleistung, Service, nicht der Erfolg.
(2) Der Auftrag wird nach Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt.
§2 Anmeldung und Beauftragung
(1) Die Anmeldung und Beauftragung erfolgt schriftlich (Brief, Telefax oder e-mail).
(2) Die Anmeldung und Beauftragung muß zur Wirksamkeit der Vereinbarung über die Schulung von der VM-Consulting Schneider schriftlich bestätigt werden.
§3 Stornierungen und Absagen
(1) Bei Stornierungen bzw. Absagen durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage vor Trainingsbeginn berechnen wir die volle Schulungsgebühr.
(2) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
(3) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
§4 Schulungsgebühren
(1) Die Schulungsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer. Reise- und Hotelkosten sind nicht im Preis enthalten.
(2) Eine Teilnahme an nur einem Teil der gebuchten Veranstaltung berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
(3) Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Die MwSt. wird extra ausgewiesen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§5 Teilnehmerzahl
(1) Aus didaktischen Gründen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge des Eintreffens der schriftlichen Anmeldungen berücksichtigt.
(2) Die VM-Consulting Schneider behält sich vor, Kurse wegen besonderer Gründe oder mangels ausreichender Beteiligung spätestens 5 Werktage vor Schulungsbeginn abzusagen. In diesem Falle erhalten Sie sofort eine Benachrichtigung. Außerdem nennen wir Ihnen dann den nächsten freien Termin der gewünschten Schulung.
§6 Schulungsunterlagen / Copyright
(1) Die VM-Consulting Schneider behält sich sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen vor. Das betrifft insbesondere die Rechte zur Übersetzung, Vervielfältigung und des Nachdrucks der gesamten Unterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil davon darf ohne schriftliche Genehmigung der VM-Consulting Schneider geändert, reproduziert, zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden, an Dritte weitergegeben oder insbesondere zur Gestaltung von Schulungsveranstaltungen verwandt werden.
§7 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß seine Daten von der VM-Consulting Schneider verwendet werden, soweit dies im Zusammenhang mit der Schulung, insbesondere für den Zweck der Aktualisierung der Produktinformationen, die Gegenstand der Schulung sind, erforderlich ist.

§8 Haftung
(1) Die VM-Consulting Schneider haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der VM-Consulting Schneider oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden.
(2) Darüber hinaus haftet die VM-Consulting Schneider unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der VM-Consulting Schneider verursacht wurden. Die Haftung ist ferner auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die VM-Consulting Schneider bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mußte. Die VM-Consulting Schneider haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
(3) Hotline-Dienstleistung und Software-Installationen sowie Wartung: diese Dienstleistungen nimmt der Auftraggeber auf eigenes Risiko in Anspruch. Hinweis: bei diesen Dienstleistungen können Datenverluste, Installationsprobleme und Programmabstürze vorkommen. Daher obliegt es dem Auftraggeber, eine aktuelle Datensicherung vorzunehmen, bevor die Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Eine Haftung für Programmfehler oder Sachmängel obliegt grundsätzlich dem Programmhersteller bzw. Lieferanten.
Ensteht durch Software Dritter bei Installationsarbeiten ein Schaden oder Datenverlust, so kann VM-Consulting Schneider nicht haftbar gemacht werden.
Eine Haftung der VM-Consulting Schneider besteht insoweit nur für Schäden nach $8, Nr. (1).
(4) Die VM-Consulting Schneider haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, daß Dienstleistungen nicht an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Dienstleistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflußbereiches der VM-Consulting Schneider liegen.
(5) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der VM-Consulting Schneider. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist jedoch auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die VM-Consulting Schneider bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mußte. Die VM-Consulting Schneider haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzungen einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der VM-Consulting Schneider verursacht worden sind.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Regensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§10 Teilnichtigkeit
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Dienstleistungsvertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Dienstleistungsvertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Dienstleistungsvertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
§11 Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und / oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.